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Portal für Dozentinnen und Dozenten
www.ethz.ch/faculty
Die Konferenz des Lehrkörpers (KdL) setzt sich aus dem Rektor / der Rektorin, sechs von der Gesamtkonferenz gewählten Mitgliedern und je einem Vertreter / einer Vertreterin pro Departement zusammen. Sie berät die Schulleitung in allen Fragen, welche die Mitglieder des Lehrkörpers gesamthaft betreffen und wahrt deren Interessen, u.a. durch die Verfassung von Stellungnahmen zu Vernehmlassungen.
Die Konferenz des Lehrkörpers bildet einen Ausschuss und kann Subkommissionen und Arbeitsgruppen für die Vorbereitung oder Bearbeitung einzelner Geschäfte einsetzen.
Ausserdem ist die KdL Trägerin des Dozentenfoyers im ETH Zentrum und des Dozentenrestaurants "Cheminsula" auf dem ETH Hönggerberg.
ETHistory 1855-2005: Konferenz des Lehrkörpers
Rechtsgrundlagen: Art. 30 ETH-Gesetz, Art. 60 der Organisationsverordnung der ETH Zürich und Geschäftsordnung der Gesamtkonferenz und Gesamtprofessorenkonferenz sowie der Konferenz des Lehrkörpers der ETH Zürich.
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